Verhandlungen der Paritätischen Kommission
Die ASTAG Sektion Zentralschweiz und die Vertreter der Routiers Suisses einigen sich für 2023 auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um CHF 100.00.
Am Mittwoch, 9. November 2022, trafen sich die Kommissionsmitglieder der ASTAG Sektion Zentralschweiz mit den Vertretern der Routiers Suisses aus den Sektionen Luzern-Zug, Obwalden und Nidwalden zur alljährlichen Verhand-lungssitzung der Paritätischen Kommission. Als Vertreter der Arbeitgeber-Seite waren aus dem Sektionsvorstand Christian Kempter-Imbach (Vorsitz), Mario Stuber und Felix Burch anwesend. Seitens Les Routiers Suisses vertraten Franz Trüssel und Markus Zehnder (beide Sektion Luzern-Zug), Pascal Burch (Sektion Obwalden) sowie Daniel Reinhardt (Sektion Nidwalden, Sprecher) die Arbeitnehmer-Seite.
Im Vorfeld hatten die Routiers Suisses rechtzeitig ihre Anträge eingereicht, welche die Erhöhung der Mindestlöhne (gemäss Lohnregulativ) bei der Lohngruppe „Fahrer Kat. CE/DE“ um 4.5% bis 6.3% vorsahen. Weiter beantragten sie eine Erhöhung des Spesenanspruchs sowie die Anrechnung der jährlichen CZV-Ausbildung als Arbeitszeit.
Die gestellten Forderungen wurden im Plenum eingehend diskutiert. Dabei war vor allem die Höhe der Lohn-anpassungen sowie die Ungleichbehandlung der verschiedenen Lohngruppen ein Thema, da dies seitens der ASTAG nicht nachvollzogen werden konnte. Gleichzeitig attestierte die Arbeitgeberseite den Routiers das Anrecht auf einen Ausgleich aufgrund der Teuerung. Als Basis hierzu wurde der LIK-Index herangezogen, nach welchem die Mindestlöhne im Lohnregulativ berechnet sind. Somit machte die ASTAG das Angebot, die Löhne aller 19 Lohnpositionen generell um CHF 100.00 anzuheben, um diesem Ausgleich gerecht zu werden. Damit wurde die Lohnsumme aller Positionen um 2.27 % angehoben, was wiederum der Veränderung des LIK-Indexes entspricht. Die Vertreter der Routiers zeigten sich nach einer kurzen internen Besprechung dankend einverstanden. Die Ansätze bei den Spesen wurden auf Antrag der ASTAG-Vertreter auf dem bisherigen Niveau belassen, was seitens Routiers Suisses ebenfalls gutgeheissen wurde. Der Antrag, wonach die für die CZV-Weiterbildung aufgewendete Zeit als Arbeitszeit gelten soll, musste gar nicht erst verhandelt werden, da dies in den Ergänzenden Bestimmungen vom 01.01.2021 (Ziff. 3.6.1) bereits so geregelt und für alle ASTAG-Mitglieder der Sektion Zentralschweiz bindend ist.
Beim anschliessenden Nachtessen fand der gewohnt kameradschaftliche Austausch statt, bei welchem rege weiter-diskutiert wurde. Die ASTAG Sektion Zentralschweiz würdigt die partnerschaftliche Beziehung zu den Routiers Suisses der angeschlossenen Sektionen und schätzt den respektvollen Umgang in allen Belangen. Die Anerkennung der Routiers Suisses als einzigen und richtigen Sozialpartner wurde nie angezweifelt. Umso unverständlicher sehen die Vertreter der ASTAG die Lancierung der Chauffeurinitiative, die dem Image der Branche schadet und das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite unnötig und nachhaltig zu beeinträchtigen droht.
Christian Kempter-Imbach
Chauffeurinitiative
Klares Nein der ASTAG - stattdessen Fokus auf die Nachwuchsförderung!
Medienmitteilung ASTAG Schweiz
JA zum Bypass Luzern
Die ASTAG Sektion Zentralschweiz engagiert sich aktiv im Pro-Komitee für den Bypass Luzern. Das Komitee „Bypass Luzern JA“ wurde im Februar 2021 durch die Mitglieder der Luzerner Mobilitätskonferenz LMK gegründet und engagiert sich für den Bypass als Zwillingsprojekt zum Durchgangsbahnhof Luzern. Beide gehören zusammen, ergänzen sich und müssen im Interesse der ganzen Zentralschweiz als entscheidender Standortvorteil realisiert werden. Insgesamt führt das Komitee, in dem sich der Sektionspräsident im Co-Präsidium engagiert, sieben fundierte Gründe für ein Ja zum Bypass im Argumentarium.
Es ist wichtig, dass mit dem Pro-Komitee ein bürgerliches Gegengewicht zum bereits bestehenden Nein-Komitee entsteht. Somit wünscht sich die ASTAG Sektion Zentralschweiz, dass die Mitglieder und Partner mit ihrem Beitritt ihre Unterstützung für dieses verkehrstechnisch eminent wichtige Bauprojekt signalisieren. Der Beitritt erfolgt ohne finanzielle Verpflichtung und ist lediglich mit der namentlichen Erwähnung auf der Website verbunden.
Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Unterstützung und Registrierung finden sich unter www.bypass-luzern-ja.ch.
Christian Kempter-Imbach
Initiative «Die Määs muss auf dem Inseli bleiben!»
Am 24. September 2017 stimmte die Bevölkerung mit 51.6 % äusserst knapp der Initiative «Lebendiges Inseli statt Blechlawine» zu. Die sogenannte Inseli-Initiative verlangt eine Aufhebung des Carparkplatzes Inseliquai zugunsten einer Erweiterung der dort bestehenden Grünfläche. Im Vorfeld der Inseli-Initiative haben der Stadtrat und auch die Initianten mehrfach betont, dass der Standort der Määs und die Haltekanten für die Cars nicht gefährdet seien. Durch die Anhalteplätze für Cars sollte sichergestellt werden, dass Einheimische und Touristen des KKL und der Schifffahrt an zentraler Lage in Bahnhofsnähe ein- und aussteigen können.
In der Medienmitteilung vom 19. Januar 2022 hielt der Stadtrat Luzern nun fest, dass er von seinen damaligen Versprechen abweicht. Er bezieht sich auf eine Machbarkeitsstudie und den neusten Erkenntnissen aus den Planungen, dass ein grünes Inseli, wie 2017 von den Stimmberechtigten gutgeheißen, ohne Einschränkungen für die Lözärner Määs und mit bis zu sechs Haltekanten für Reisecars, nicht machbar ist.
Ein breit abgestütztes Komitee aus Politik, Wirtschaft und privaten Personen ist nicht bereit, den einseitigen Entscheid des Stadtrates zu akzeptieren und reicht daher am 21. Februar 2022 die Initiative «Die Määs muss auf dem Inseli bleiben!» zur Vorprüfung bei der Staatskanzlei zuhanden des Stadtrates ein.
Die ASTAG unterstützt die Initiative und beteiligt sich über die Untergruppe Car Tourisme Suisse, vertreten durch Brigitte Heggli, am Initiativkomitee. Die Unterschriftensammlung läuft von Ende März bis Ende Mai 2022. Die Unterschriftenbogen können direkt beim Komitee bezogen werden (WiMoLU, IG Wirtschaft und Mobilität Luzern, c/o Wirtschaftsverband Stadt Luzern, 6002 Luzern) oder www.määs-inseli.ch. Das Initiativkomitee dankt allen für die aktive Unterstützung der Unterschriftensammlung. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohner der Stadt Luzern.
DISPONENT:IN TRANSPORT & LOGISTIK
Die ASTAG bietet neu die anerkannte und viel beachtete Weiterbildung «Disponent:in Transport
und Logistik» an. Sie garantiert damit eine praxisnahe Ausbildung für alle verschiedenen
Fachbereiche (Nahverkehr, Stückgut, Personentransport…) an attraktiven Standorten in der
ganzen Schweiz. Die Teilnehmenden lernen mit modernsten digitalen Systemen den Berufsalltag
als Disponent:in zu meistern, womit der Lehrgang noch besser auf die Bedürfnisse der
Branche zugeschnitten ist.
Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.astag.ch/dispo/
Stellenmeldepflicht: Firmen erhalten eine eigene Anlaufstelle
Ab dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle zu besetzen-den Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote den Schwellenwert von acht Prozent erreicht oder übersteigt, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Dies, weil der Bundesrat am 8. Dezember 2017 die Details zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) verabschiedet hat. Um die Firmen bei der operativen Umsetzung optimal zu unterstützen, schafft die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) eine neue Anlaufstelle.
Die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) richtet eine neue Anlaufstelle für Arbeitgebende ein. Grund ist, dass am dem 1. Juli 2018 meldepflichtige Stellen dem RAV gemeldet werden müssen. Damit nimmt der Kanton Luzern, als kantonale Vollzugsstelle der Arbeitslosenversicherung (ALV), ab der Inkraftsetzung der Stellenmeldepflicht (MEI) bei der operativen Umsetzung eine entscheidende Rolle wahr. Gemäss aktuellen Schätzungen unterstehen rund drei von zehn Neubesetzungen einer Meldepflicht. Das entspricht rund 24'000 Stellenmeldungen pro Jahr für den Kanton Luzern.
Die neue Abteilung "Arbeitsmarktservice" unterstützt Arbeitgeber, Stellensuchende und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren bei der Umsetzung der Stellenmeldepflicht und dient als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um den Arbeitsmarkt.
Hinweis
Im April, Mai und Juni 2018 führt die wira Informationsveranstaltungen für Arbeitgebende, Berufsverbände und Stellenvermittelnde durch. Die Termine und Informationen zur Anmeldung finden Interessierte hier.