Berufsbildungsfonds

Im Rahmen der Generalversammlung 2016 haben die Mitglieder unserer Sektion entschieden, einen Berufs-bildungsfonds zu errichten. In dieser Rubrik finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.

 

Sind Sie Mitglied und möchten Sie Unterstützung aus dem Berufsbildungsfonds im Sinne des Reglements?

Dann reichen Sie Ihren Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an unser Sekretariat ein. Anträge müssen jeweils bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in welchem die Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen wurden, eingereicht werden.

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Reglement Bildungsfonds vom 25.04.2016.p
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Warum benötigt unsere Sektion einen Berufsbildungs-fonds?

 

Unsere Sektion setzt sich seit Jahrzehnten für die Berufs-bildung ein. Dies unter anderem aus dem Grund, weil der Vorstand der Meinung ist, dass eine gut funktionierende Berufsbildung im Interesse unserer Branche ist.

 

Eine effiziente und qualitative Berufsbildung ist jedoch mit hohen Kosten verbunden, welche die Ausbildungsbetriebe finanziell belasten. Die Errichtung eines Berufsbildungs-fonds führt zu einer finanziellen Entlastung der involvier-ten Betriebe, denn über den Beitrag an den Berufsbil-dungsfonds beteiligen sich alle Mitglieder unserer Sektion an den Kosten der Berufsbildung.

 

 

Welche sind die Grundlagen für den Berufsbildungsfonds?

 

Die Statuten unserer Sektion sowie das Reglement über den Berufsbildungsfonds der ASTAG Sektion Zentral-schweiz bilden die rechtlichen Grundlagen des Fonds. Das Reglement steht unter der Rubrik Themen zum down-loaden bereit.

 

 

Welche Betriebe sind dem Berufsbildungsfonds unter-stellt?

 

Alle Betriebe (Aktivmitglieder) unserer Sektion sind dem

Berufsbildungsfonds unterstellt.

 

 

Was wird mit dem Berufsbildungsfonds finanziert?

 

Mit dem Berufsbildungsfonds sollen insbesondere folgende Positionen finanziell unterstützt werden:

  • Überbetriebliche Kurse (ÜK)
  • Jährliche Präsenz bei der ZEBI (Zentralschweizer Berufsbildungsmesse)
  • Ausbilderkurs für Neuausbilder
  • Ausbilder-Wiederholungskurs
  • Abschlussfeier für Lernende
  • Administrative Kosten

 

Wie wird der Berufsbildungsfonds finanziert ?

 

Der Berufsbildungsfonds wird mit einem jährlichen pau-schalen Betrag von CHF 120.00 pro Betrieb (Aktivmitglied) finanziert. Dieser Beitrag wird jährlichen einmal erhoben, je nach Eintritt pro rata.

 

Wie ist sichergestellt, dass die Gelder nicht missbräuchlich verwendet werden?

 

Der Vorstand ist das leitende Organ des Berufsbildungs-fonds und entscheidet über die Verwendung der Gelder.

 

Für Inkasso, Auszahlung und Kontoführung ist das Sekre-tariat zuständig. Die Revision wird durch die Revisoren un-serer Sektion jährlich durchgeführt.